Nach IT-Panne in der Finanz: Höchstgericht bewahrt Staat vor Millionenschaden

📰 Gündem 📰 Austria 🕐 2 saat önce
Nach IT-Panne in der Finanz: Höchstgericht bewahrt Staat vor Millionenschaden

Das IT-System stellte Steuerbescheide in der falschen Reihenfolge zu. Laut Bundesfinanzgericht waren sie ungültig. Der Verwaltungsgerichtshof sieht das in einer aktuellen Entscheidung anders

Das IT-System stellte Steuerbescheide in der falschen Reihenfolge zu. Laut Bundesfinanzgericht waren sie ungültig. Der Verwaltungsgerichtshof sieht das in einer aktuellen Entscheidung anders

Eine IT-Panne sorgte Anfang des Jahres für Nervosität bei den Finanzbehörden: Steuerbescheide waren in der falschen Reihenfolge zugestellt worden, das Bundesfinanzgericht (BFG) erklärte sie für ungültig. Dem Staat drohte, Millionen Euro an potenziellen Steuereinnahmen zu verlieren. Umso erfreuter dürfte man seitens der Finanz über eine aktuelle Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) sein, die das Problem weitgehend lösen dürfte (VwGH 28.5.2026, Ro 2026/15/0021).

Zur Erklärung: Steuerbescheide werden heutzutage grundsätzlich digital zugestellt. Im vergangenen Jahr gelangten Bescheide aber oft in der falschen Reihenfolge ins Postfach der Steuerpflichtigen. Konkret ging es um Fälle, in denen die Finanz ursprüngliche Steuerbescheide nach oben korrigieren wollte, was im Steuerwesen Alltag ist. Dabei muss der alte Bescheid zunächst aus der Welt geschafft werden, etwa durch einen Aufhebungsbescheid. Gleichzeitig muss der neue Bescheid erlassen und zugestellt werden.

Diese Reihenfolge wurde in vielen Fällen verdreht. Zuerst wurde der neue Bescheid zugestellt, danach erst der Aufhebungsbescheid. Die Richter am Bundesfinanzgericht entschieden, dass die Bescheide ungültig sind, selbst wenn es nur um ein paar Stunden Unterschied ging. Sie stellten zwar klar, dass die Gerichtsentscheidungen "weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen", zumal vergleichbare Sachverhalte "in einer Vielzahl von Verfahren vorliegen". Doch auf Basis der aktuellen Gesetzeslage könne man gar nicht anders entscheiden. Ein Richter schrieb, dass die Gesetzesauslegung "alternativlos" sei.

Der Verwaltungsgerichtshof sieht das in seiner aktuellen Entscheidung anders. Demnach gelten die zeitversetzten Bescheide "als gleichzeitig zugestellt – unabhängig von der tatsächlichen technischen Reihenfolge der Zustellung".

Aus Sicht des Höchstgerichts besteht nämlich "kein Zweifel daran, dass der Wille der Behörde auf eine zeitgleiche Erlassung" der Bescheide gerichtet war, weil die Bescheide auch gleichzeitig von der Behörde abgefertigt wurden. Die zeitliche Differenz bei der Zustellung "beruhte ausschließlich auf Zufälligkeiten, verursacht durch die elektronische Verarbeitung und EDV-mäßig gesteuerte Zustellung".

Aus Sicht des Höchstgerichts können die Fehler deshalb unkompliziert behoben werden, auch wenn das im Gesetz nicht explizit geregelt ist. Der Gesetzgeber habe die Möglichkeit von IT-Fehlern ni

#war

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