Russia Today: Gericht bestätigt Sendeverbot für Russia Today
Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg hatte den deutschen TV-Ableger von Russia Today 2022 verboten, der ohne Lizenz sendete. Eine Klage gegen das Verbot bleibt erfolglos.
Das Berliner Verwaltungsgericht bestätigt das Verbot des deutschen Russia Today Fernsehprogramms als rechtmäßig. Die Klage der RT DE Productions GmbH wurde abgewiesen, da keine erforderliche Rundfunkzulassung vorlag. Das Programm startete im Dezember 2021 gezielt für den deutschen Markt, ohne Genehmigung der Medienanstalt. Trotz Klage und Eilantrag scheiterte die GmbH vor Gericht und befindet sich nun in Liquidation. Das Gericht entschied, dass die Lizenzpflicht bestand, da RT DE als eigenständiger Sender in Berlin agierte. Die Medienanstalt freut sich über das Urteil, während der Sender noch Berufung einlegen kann.
Das Berliner Verwaltungsgericht hat das Verbot des deutschen Fernsehprogramms von Russia Today durch die Medienanstalt Berlin-Brandenburg für rechtmäßig erklärt. Es wies eine Klage der russischen RT DE Productions GmbH ab. Das teilte ein Gerichtssprecher mit.
Im Dezember 2021 ging das Programm auf Sendung. Es war auf Deutsch und gezielt für den deutschen Markt konzipiert. Weil bei der Medienanstalt die erforderliche Rundfunkzulassung nicht beantragt worden war, schritt die Medienanstalt ein: Sie leitete ein Verfahren ein und untersagte Anfang Februar 2022 die Ausstrahlung.
Gegen das Sendeverbot klagte die 2014 in Deutschland gegründete GmbH. Das Unternehmen befindet sich inzwischen in Liquidation und ist nicht mehr geschäftlich tätig. Bereits im März 2023 scheiterte es mit einem Eilantrag. Nun hat es auch im Hauptverfahren vor Gericht verloren.
Dass keine Sendeerlaubnis vorliegt, war vor Gericht unstrittig. Im Fokus stand die Frage, ob diese überhaupt erforderlich ist. Der russische Kanal bestritt das. In Deutschland seien lediglich Inhalte produziert worden, hieß es. Es handele sich nicht um einen eigenen Sender.
Das sah das Gericht anders: Die Medienanstalt habe die Klägerin zu Recht als Veranstalterin des zulassungspflichtigen Rundfunkprogramms RT DE angesehen. Der Sender habe selbst verlautbaren lassen, dass bei ihm in Deutschland – und nicht in Russland – die redaktionelle Verantwortung für die gesendeten Inhalte liege. Aus Sicht des Gerichts fehlten stichhaltige Belege für die Behauptung, nur Zulieferin von Programmteilen für die Moskauer Firma TV-Novosti gewesen zu sein.
Die Medienanstalt zeigte sich erfreut, dass ihr Vorgehen für rechtmäßig erklärt wurde. »Das Gericht bestätigt mit seinem heutigen Urteil, dass es sich bei RT DE um einen in Berlin ansässigen Sender handelte, und der sendete ohne Lizenz«, sagte Direktorin Eva Flecken.
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Das Urteil ist nicht
📌 Kaynak
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