Doppelte Staatsbürgerschaft: Eingebürgerte Deutsche nutzen mehrheitlich doppelte Staatsbürgerschaft

📌 Diğer 📰 Zeit Online 🕐 2 gün önce
Doppelte Staatsbürgerschaft: Eingebürgerte Deutsche nutzen mehrheitlich doppelte Staatsbürgerschaft

Wer die deutsche Staatsbürgerschaft annimmt, kann seine alte meist behalten. Im vergangenen Jahr hat sich eine große Mehrheit für den sogenannten Doppelpass entschieden.

Der Großteil der neuen deutschen Staatsbürger hat die Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft genutzt, wie eine Umfrage des Mediendienstes Integration zeigt. Die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts, die im Juni 2024 in Kraft trat, erlaubt es nun, die bisherige Staatsangehörigkeit zu behalten. Die Einbürgerung ist bereits nach fünf Jahren möglich, was zu einem Anstieg der Einbürgerungen führte. Trotzdem sank die Zahl der gestellten Anträge im letzten Jahr um etwa zehn Prozent. Besonders häufig wurden Menschen aus Syrien, der Türkei, Afghanistan, dem Iran und Russland eingebürgert.

Der überwiegende Teil der Menschen, die im vergangenen Jahr Deutsche geworden sind, hat die neue Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft genutzt. Das geht aus einer Umfrage des Mediendienstes Integration hervor. Demnach lag die Quote der Mehrstaatigkeit in den Städten, die hierzu Daten gesammelt haben, zwischen 85 Prozent und 98 Prozent. Die wenigen Neubürger, die keinen Doppelpass wählten, taten dies den Angaben zufolge in den meisten Fällen, weil sie entweder vor der Einbürgerung staatenlos waren oder weil ihr Herkunftsland die Mehrstaatigkeit grundsätzlich nicht oder nur in Ausnahmefällen gestattet. Das gilt etwa für Indien, Äthiopien und Eritrea.

Die frühere Koalition von SPD, Grünen und FDP hatte eine Reform des Staatsangehörigkeitsrechts beschlossen, Ende Juni 2024 trat diese in Kraft. Seither darf, wer Deutscher wird, generell die bisherige Staatsangehörigkeit behalten. Vorher war das nur für EU-Bürger möglich sowie in bestimmten Ausnahmefällen und wenn der Herkunftsstaat die Entlassung aus der alten Staatsangehörigkeit verweigerte.

Für die Einbürgerung genügt es seit der Reform, wenn ein Antragsteller einen rechtmäßigen, gewöhnlichen Aufenthalt von fünf statt bisher acht Jahren nachweisen kann. Besonders gut integrierte Ausländer konnten sich nach der Reform bereits nach drei Jahren einbürgern lassen. Diese sogenannte Turboeinbürgerung hat die schwarz-rote Bundesregierung aber im vergangenen Jahr wieder abgeschafft.

Dass die Mehrstaatigkeit früher in Deutschland nicht generell erlaubt war, hielt vor allem Menschen, die sich dem Herkunftsland beziehungsweise der alten Heimat ihrer Eltern emotional und kulturell verbunden fühlen, davon ab, sich einbürgern zu lassen. Doch auch praktische Gründe spielen eine Rolle, etwa erleichterte Reisen, Erbrechts- und Eigentumsfragen oder die Möglichkeit, in beiden Staaten zu arbeiten.

Insgesamt sank die Zahl der neu gestellten Einbürgerungsanträge im vergangenen Jahr. Mit 189.000 Anträgen wurden rund zehn Prozent wenige

📌 Kaynak

Bu özet Zeit Online kaynağından otomatik derlenmiştir. Tamamı için orijinal habere gidin.

Orijinal haberi oku →
← Tüm haberlere dön