Änderungen im Juli 2026: Bürgergeld wird Grundsicherung, Renten steigen, Flugticketsteuer sinkt
Mit der Umbenennung des Bürgergelds gelten ab sofort auch strengere Sanktionsregeln. Außerdem: mehr Rente, kein Tankrabatt mehr und neue Zölle. Das ändert sich im Juli.
Ab sofort gelten in Deutschland neue Regelungen: Arbeitssuchende erhalten nun Grundsicherung statt Bürgergeld, begleitet von schärferen Sanktionsregeln. Die Steuern auf Flugtickets sinken, während die Renten an die Lohnentwicklung gekoppelt steigen. Zudem werden Zollgebühren für Bestellungen aus Nicht-EU-Ländern erhoben und der Handel mit Punkten in Flensburg wird strafbar. Diese Änderungen bringen sowohl finanzielle Entlastungen als auch verschärfte Regeln für bestimmte Bevölkerungsgruppen mit sich.
Zum Beginn der zweiten Jahreshälfte 2026 treten in Deutschland einige größere Neuerungen in Kraft. So bekommen Arbeitssuchende ab sofort kein Bürgergeld mehr, sondern die sogenannte Grundsicherung. Mit neuen Sanktionsregeln will die Bundesregierung zudem den Druck auf Arbeitssuchende erhöhen, damit diese sich um eine neue Anstellung bemühen. Außerdem sinken die Steuern auf Flugtickets, die Renten steigen gemäß der Kopplung an die Lohnentwicklung. Die Änderungen im Überblick:
Das Bürgergeld heißt nicht mehr Bürgergeld, sondern »Grundsicherung für Arbeitssuchende«. Geändert hat sich aber nicht nur der Name, auch die Regeln für Sanktionen sind verschärft worden. Die Grundsicherung soll sofort für drei Monate um 30 Prozent gemindert werden, wenn ein Arbeitsloser keine Bewerbungen schreibt oder Förderkurse ablehnt. Dann fließen rund 150 Euro im Monat weniger. Bei versäumten Jobcenter-Terminen soll gelten: Nach dem zweiten Mal greift die 30-Prozent-Kürzung für einen Monat. Bei drei versäumten Terminen sollen Jobcenter die Überweisungen einstellen. Wegfallen können auch Wohnkostenzahlungen. Bislang treffen Sanktionen im Vergleich zu den Millionen Beziehern nur sehr wenige Menschen, im Schnitt etwa 30.000 im Monat.
Auch für junge Eltern ohne Arbeitsplatz gelten künftig strengere Regeln. Bisher mussten Erziehende erst ab dem dritten Geburtstag des Kindes eine Arbeit aufnehmen oder einen Eingliederungs- oder Sprachkurs besuchen, sofern ein Kitaplatz zur Verfügung steht. Jetzt soll die Pflicht bereits greifen, wenn das Kind 14 Monate alt und für Kinderbetreuung gesorgt ist.
Bisher durften Bezieher des Bürgergelds ihr eigenes Vermögen im ersten Jahr behalten, sofern es weniger als 40.000 Euro waren. Diese »Karenzzeit« wird abgeschafft. Künftig gilt, dass Menschen bis 30 Jahre 5.000 Euro auf der hohen Kante behalten dürfen, im Alter bis 40 sind es 10.000 Euro, bis 50 sind es 12.500 Euro und darüber 20.000 Euro. Wer mehr hat, muss das für seinen Lebensunterhalt einsetzen.
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