Finanzämter: KI-Modelle brauchen dauerhaft echte Steuerdaten der Bürger
Die Finanzbehörden wollen KI-Modelle nicht nur mit echten Steuerdaten trainieren. Auch für den Betrieb werden sie zur Vergleichsanalyse genutzt. ( KI , Datenschutz )
Die Finanzbehörden von Bund und Ländern sollen künftig KI-basierte Systeme mit unveränderten und nicht anonymisierten oder pseudonymisierten Daten von Bürgern trainieren und nutzen dürfen. Das geht aus dem Entwurf des Bundesfinanzministeriums zum Jahressteuergesetz 2026(öffnet im neuen Fenster) (PDF) hervor. Die Daten sollen jedoch nur auf eigenen Servern der Finanzverwaltung verarbeitet werden.
Schon jetzt sieht Paragraf 29c der Abgabenverordnung vor(öffnet im neuen Fenster), dass die Finanzbehörden unveränderte Steuerdaten verarbeiten dürfen, wenn dies für "die Entwicklung, Überprüfung oder Änderung automatisierter Verfahren der Finanzbehörden erforderlich ist". Eine weitere Voraussetzung besteht darin, dass eine "Anonymisierung oder Pseudonymisierung der Daten nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist". Die Erlaubnis gilt nach Einschätzung des Bundesfinanzministeriums auch schon für KI-Systeme.
Doch das reiche künftig nicht aus. Die Verwendung solcher Daten sei insbesondere dann erforderlich, wenn das KI-System "ohne Nutzung solcher Daten seine Funktionsfähigkeit verliert". Die gesetzliche Klarstellung betreffe daher vor allem die Befugnis zur Weiterverarbeitung. Denn die Daten würden nicht nur für die Trainingsphase benötigt, "sondern bilden in bestimmten Anwendungen die Grundlage für den Betrieb KI-gestützter Systeme".
Der Gesetzesbegründung zufolge "kann es zum Beispiel für den fortlaufenden Betrieb erforderlich sein, dass im Rahmen der Bearbeitung eines Steuerfalls auch personenbezogene Daten anderer Steuerpflichtiger für Verprobungen und Analysen herangezogen (und somit zweckändernd im Rahmen des KI-Systems verarbeitet) werden". Unzulässig sei die Verarbeitung jedoch in Fällen, in denen das KI-Modell auch mit anonymisierten oder pseudonymisierten Daten betrieben werden könne.
Offen bleibt die tatsächliche Nutzungsdauer der Daten für die beschriebenen Zwecke. Denn die gesetzlich vorgeschriebene Löschfrist von einem Jahr beginnt erst dann, wenn "die Daten für die Fortsetzung eines ordnungsgemäßen Betriebs des automatisierten Systems nicht länger erforderlich sind".
Der Gesetzesbegründung zufolge ist der Einsatz von KI-Systemen erforderlich, um "die gesetzlich vorgesehene Besteuerung auch gegenüber jedermann gleichmäßig durchzusetzen". Allerdings handele es sich dabei lediglich um ein weiteres technisches Hilfsmittel, um den Grundsätzen der Gleichmäßigkeit, Gesetzmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit "unter Berücksichtigung der technologischen Entwicklungen künftig noch besser im Massenverfahren Rechnung tragen zu können". Die letz
📌 Kaynak
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