Grenzkontrollen im Schengen-Raum: EU fordert Deutschland zu Ende der Grenzkontrollen auf
Die EU-Kommission drängt Deutschland und weitere EU-Staaten, die Grenzen vollständig zu öffnen. Es gebe effektive Alternativen zu den derzeitigen Grenzkontrollen.
Die EU-Kommission fordert Deutschland und acht weitere Länder auf, ihre Binnengrenzkontrollen im Schengenraum zu beenden. Digitale Grenzkontrollen an den EU-Außengrenzen und der bevorstehende Asylpakt sollen die Notwendigkeit von Binnenkontrollen verringern. Alternativen wie Polizeikontrollen oder biometrische Identifizierungstechnologien werden als effizienter angesehen. Trotz rückläufiger Zahlen führt Deutschland seit 2015 weiterhin Grenzkontrollen durch, was rechtlich umstritten ist. Die EU plant zudem eine Verschärfung der Asylregeln, um Asylverfahren zu beschleunigen und Abschiebungen zu erleichtern.
Die EU-Kommission hat Deutschland und acht weitere europäische Länder zum Ende ihrer Kontrollen an Binnengrenzen im Schengenraum aufgefordert. Nach Angaben der Kommission kontrollieren derzeit neben Deutschland auch Österreich, Dänemark, Frankreich, Italien, die Niederlande, Norwegen, Slowenien und Schweden ihre Grenzen zu anderen Schengenländern.
Das neue System für digitale Grenzkontrollen an den EU-Außengrenzen sowie das bevorstehende Inkrafttreten des Asylpakts würden die Notwendigkeit von Binnenkontrollen verringern, schrieb die Kommission. Es gebe »effizientere und wirksamere« Alternativen, wie »nichtsystematische Polizeikontrollen oder mobile biometrische Identifizierungs- und Fahrzeugortungstechnologien«. Zudem werde das Inkrafttreten des Asylpakts »die strukturellen Voraussetzungen deutlich stärken, die für eine schrittweise Aufhebung der Binnengrenzkontrollen erforderlich sind«.
Unter diesen Voraussetzungen seien die Mitgliedstaaten in der Lage, auf die schrittweise Abschaffung der Kontrollen an den Binnengrenzen hinzuarbeiten, sagte EU-Innenkommissar Magnus Brunner. Das Ziel des Schengenabkommens ist die möglichst freie Bewegung von Menschen und Waren im Schengenraum. Ein Mitgliedsland darf laut Schengen-Kodex eigentlich nur im Fall »außergewöhnlicher Umstände« an den Grenzen kontrollieren, und zwar »vorübergehend« und als »letztes Mittel«.
Deutschland nimmt trotzdem seit 2015 durchgehend Kontrollen an seinen Grenzen vor. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte zuletzt eine Verlängerung der eigentlich auslaufenden Grenzkontrollen angekündigt. Als Grund wird dafür die irreguläre Migration angegeben. Die Zahlen gehen jedoch bereits zurück. Das Verwaltungsgericht Koblenz hatte zudem die Binnengrenzkontrollen an der luxemburgisch-deutschen Grenze für rechtswidrig erklärt.
Zudem beschloss die EU eine neue Rückführungsverordnung, welche es EU-Ländern grundsätzlich erlaubt, Menschen ohne Aufenthaltsgenehmigung in Abschiebezentren in
📌 Kaynak
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