Verkehrsverstoß: Gericht spricht Clemens wegen Verkehrsdelikt schuldig

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Verkehrsverstoß: Gericht spricht Clemens wegen Verkehrsdelikt schuldig

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Sachsens Kultusminister Conrad Clemens ist vom Amtsgericht Weißwasser wegen eines Verkehrsdeliktes schuldig gesprochen worden. Das Gericht hatte ihm ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen und Kennzeichenmissbrauch vorgeworfen. Clemens erhielt eine Verwarnung. Er gilt damit nicht als vorbestraft. 8.500 Euro soll er an die Opferschutzorganisation Weißer Ring zahlen. Zudem muss er die Kosten des Verfahrens tragen.

Eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 400 Euro - in Summe 24.000 Euro - behielt sich Richter Alex Theile vor. Dafür gilt eine Bewährungszeit von zwei Jahren. Theile wies zudem an, dass Clemens binnen eines Jahres an einem mindestens 20-stündigen Verkehrsunterricht teilnimmt. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten unisono Freispruch beantragt - ein nicht üblicher Vorgang. Beide wollen das Urteil anfechten.

Clemens hatte den Tempoverstoß eingeräumt und bedauert. Die anderen Vorwürfe bestritt er. «Für mein Verhalten habe ich die Verantwortung übernommen. Ich habe von Anfang an meinen Respekt vor dem Gericht und unserem Rechtsstaat betont», sagte er im Anschluss. Dazu gehöre auch die Überprüfung des Urteils. «Deshalb werde ich Berufung einlegen.»

Clemens war im September 2023 - noch zu seiner Zeit als Leiter der sächsischen Landesvertretung in Berlin - in einer Tempo-30-Zone an einem Altenheim in Krauschwitz (Landkreis Görlitz) mit 81 Kilometer pro Stunde geblitzt worden. Gegen einen Bußgeldbescheid in Höhe von 560 Euro und ein zweimonatiges Fahrverbot hatte er zunächst Einspruch eingelegt.

Das Amtsgericht Weißwasser leitet das ursprüngliche Bußgeldverfahren in eine Strafsache über, nachdem es Kenntnis erlangte, dass Clemens wiederholt zum Temposünder wurde. Der Vorwurf des Kennzeichenmissbrauchs betraf den Umstand, dass Clemens' Fahrzeug ein sogenanntes Tarnkennzeichen hatte. Es wird verwendet, um Vandalismus etwa an Fahrzeugen der Staatskanzlei zu vermeiden.

Richter Theile räumte ein, dass die Überleitung des Falles in ein Strafverfahren unter Juristen umstritten ist. Bei den Clemens vorgeworfenen Straftaten handle es sich um geringfügige Tatbestände, für die der Gesetzgeber martialische Namen gewählt habe. Bei einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen denke jeder an ein Rennen, bei der Fahrer gegeneinander antreten. Clemens sei zwar allein gewesen, habe aber durch eine hohe Geschwindigkeit die Schwelle zur Strafbarkeit überschritten. Das Gericht sei gehalten gewesen, eine Aufklärung durchzuführen, da ein hinreichend

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