Marine Le Pen: Ob sie mit Fußfessel kandidiert, muss sie selbst entscheiden
Marine Le Pen wurde erneut schuldig gesprochen. Aber die Strafen sind so sorgfältig bemessen, dass sie nicht abschließend über Le Pens Kandidatur entscheiden.
Marine Le Pen wurde wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder verurteilt, doch die Frage bleibt: Wird sie erneut für das Amt der französischen Staatspräsidentin kandidieren? Das Pariser Berufungsgericht bestätigte das Urteil, reduzierte aber die Strafe auf Bewährung. Die Richterinnen haben die politische Entscheidung an Le Pen zurückgegeben, ob sie mit einer Fußfessel am Wahlkampf teilnehmen wird. Die Demokratie und das Vertrauen in die Justiz stehen auf dem Spiel, während Le Pen über ihre Zukunft entscheiden muss. Ein weises Urteil, das die politische Landschaft Frankreichs nachhaltig beeinflussen könnte.
Das Urteil über Marine Le Pen ist gesprochen, aber noch ist nichts entschieden. Jedenfalls nicht die zentrale Frage: Wird sie im kommenden Jahr noch einmal für das Amt des französischen Staatspräsidenten – in ihrem Fall: der Staatspräsidentin – kandidieren? Es wäre Le Pens vierter Versuch und der bislang aussichtsreichste. Denn nie standen die Umfragen für ihre Partei, den rechtsnationalen Rassemblement National (RN), so günstig wie heute.
Die erste Zivilkammer des Pariser Berufungsgerichts hat Le Pen und elf weitere Angeklagte ihrer Partei am frühen Dienstagnachmittag wegen der Veruntreuung öffentlicher Gelder verurteilt. Sie hat damit die Schuld bestätigt, die bereits in erster Instanz festgestellt worden war. Le Pen und ihre Partei haben im Europaparlament viele Jahre lang Geld, das für die parlamentarische Arbeit bestimmt war, genutzt, um davon Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Partei zu bezahlen. Selbst ein Leibwächter war als »parlamentarischer Assistent« angestellt.
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