Frankreich: Mit der Fußfessel in den Wahlkampf?
Marine Le Pen ist zu einem Jahr Fußfessel und 15 Monaten Unwählbarkeit verurteilt worden. Tritt sie trotzdem wieder an? Und: Kürzungen beim Elterngeld geplant.
Marine Le Pen erringt Teilsieg im Berufungsprozess: Strafe teilweise reduziert, aber Unwählbarkeit und Haftstrafe bleiben bestehen. Geldstrafe von 100.000 Euro bleibt bestehen, Haft mit elektronischer Fußfessel. Le Pen könnte 2027 bei Präsidentschaftswahl kandidieren, lehnt jedoch Wahlkampf mit Fußfessel ab. Bundesfamilienministerin plant Reform des Elterngelds: Kürzung der Bezugsdauer, stärkere Beteiligung von Vätern angestrebt. Bundeskanzler Merz fordert stärkere europäische Nato und lobt U-Boot-Auftrag an deutsche Werft.
Ein Berufungsgericht in Paris hat die Strafe gegen Marine Le Pen teilweise reduziert. Damit erringt sie einen Teilsieg im Berufungsprozess. Trotzdem wurde die Vorsitzende des Rassemblement National zu 15 Monaten Unwählbarkeit sowie zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt, davon zwei Jahre auf Bewährung. Die Haft soll mit einer elektronischen Fußfessel vollzogen werden. Die Geldstrafe von 100.000 Euro blieb bestehen. Da die 15 Monate Unwählbarkeit bereits verstrichen sind, könnte Le Pen rechtlich bei der französischen Präsidentschaftswahl 2027 kandidieren. Sie hatte jedoch erklärt, mit einer Fußfessel keinen Wahlkampf führen zu wollen. Bereits im letzten Jahr war Le Pen wegen Veruntreuung von EU-Geldern verurteilt worden. Wie das Gericht seine Entscheidung diesmal begründet und was das Urteil für Le Pens politische Zukunft bedeutet, erläutert ZEIT-Autorin Annika Joeres im Podcast.
Bundesfamilienministerin Karin Prien will die maximale Bezugsdauer des Elterngelds von 14 auf 12 Monate verkürzen. Um für die gesamten zwölf Monate Bezüge zu erhalten, sollen künftig beide Elternteile jeweils mindestens drei Monate Elternzeit nehmen. Sechs Monate können frei aufgeteilt werden. Alleinerziehende sollen weiterhin bis zu zwölf Monate Elterngeld beziehen können. Gleichzeitig sieht der Gesetzentwurf eine Anhebung des Mindestbetrags von 300 auf 330 Euro und des Höchstbetrags von 1.800 auf 1.900 Euro vor. Außerdem soll der besondere Mutterschutz für stillende Mütter auf die ersten zwölf Monate nach der Geburt begrenzt werden. Hintergrund der Reform sind Sparvorgaben für das Familienministerium sowie das Ziel, Väter stärker an der Kinderbetreuung zu beteiligen. Der Gesetzentwurf befindet sich noch in der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung. Was sich damit für Eltern ändern könnte, erklärt Tillmann Prüfer, Leiter im Familienressort der ZEIT.
Außerdem im Update: Bundeskanzler Friedrich Merz hat sich vor dem Nato-Gipfel in Ankara für eine stärkere europäische Nato ausgesprochen, die zugleich transatlantisch ausgerichtet bleiben soll. Dabei
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