Informationsfreiheitsgesetz: Schluss mit durchsichtig

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Informationsfreiheitsgesetz: Schluss mit durchsichtig

Versteckt in ihrem 34-Punkte-Programm plant die Koalition einen tiefen Eingriff ins Informationsfreiheitsgesetz. Wie viel Einblick in die Behördenarbeit bleibt dann noch?

Die Bundesregierung plant eine Reform des Informationsfreiheitsgesetzes, die den Zugang zu amtlichen Informationen erschweren könnte. Bürgerinnen und Bürger sowie Redaktionen könnten dadurch stark eingeschränkt werden. Kritik an dem Vorhaben kommt von verschiedenen Seiten, darunter auch von Grünen und Teilen der SPD. Die geplante Reform wird vor allem mit veränderten Bedrohungslagen und dem enormen Arbeitsaufwand für die Behörden begründet. Trotz steigender Anfragen in den letzten Jahren bleibt die Umsetzung des IFG oft problematisch und führt nicht immer zu transparenten Ergebnissen.

Der brisante Vorschlag steht weit unten auf der Liste, Punkt 32 von insgesamt 34 im »Programm für Wachstum und Beschäftigung« der Bundesregierung, eingeklemmt zwischen einer »Digitalisierungsrendite« und der »Neuordnung des Rechts der überwachungsbedürftigen Anlagen«. Die Bundesregierung will, darauf haben sich Union und SPD verständigt, das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) reformieren. Was bürokratisch klingt, könnte massive Auswirkungen haben.

Das IFG erlaubt es Bürgerinnen und Bürgern bislang, kurz gesagt, von allen Ämtern Auskunft zu verlangen, was dort so vorgeht. Sie haben danach ungehinderten Zugang zu »amtlichen Informationen«, im Grunde zu allen Akten, E-Mail-Verläufen, Zeichnungen, Förderbescheiden, Gutachten, internen Dienstanweisungen und sogar Kalendereinträgen eines Ministers. Für Redaktionen und Bürgerrechtsorganisationen ist das Gesetz ein wertvolles Instrument der Recherche.

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