Bundesverfassungsgericht: Darf Bayerns Polizei mehr als das Grundgesetz erlaubt?

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Bundesverfassungsgericht: Darf Bayerns Polizei mehr als das Grundgesetz erlaubt?

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DIE ZEIT hat diese Meldung redaktionell nicht bearbeitet. Sie wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen.

Es geht um die Grenzen staatlicher Eingriffe, noch bevor eine konkrete Straftat droht: Wann darf die Polizei einschreiten, was darf sie dann tun? Das Bundesverfassungsgericht nimmt umstrittene Befugnisse der bayerischen Polizei unter die Lupe. Im Fokus steht die Eingriffsschwelle der «drohenden Gefahr», vorsorgliche Ingewahrsamnahme und der Einsatz von Handgranaten. Das Urteil in einigen Monaten dürfte weit über den Freistaat hinaus Bedeutung haben.

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