Meta und der Digital Markets Act: Messenger muss sich an härtere Wettbewerbsregeln in der EU halten

💰 Ekonomi 📰 Zeit Online 🕐 1 gün önce
Meta und der Digital Markets Act: Messenger muss sich an härtere Wettbewerbsregeln in der EU halten

Der Kommunikationsdienst Messenger der Firma Meta unterliegt in der EU besonders harten Regeln. Dagegen versuchte Meta vor dem EU-Gericht zu klagen – ohne Erfolg.

Meta muss sich an die neuen Wettbewerbsregeln für den Messenger halten, bestätigt das EU-Gericht. Das Gesetz für digitale Märkte soll die Marktmacht großer Unternehmen einschränken. Meta akzeptiert die Entscheidung teilweise, klagt aber gegen die Aufnahme von Marketplace und Messenger. Bei Verstößen drohen Strafen in Milliardenhöhe, um die Interoperabilität von Plattformen zu gewährleisten. Das Urteil für ByteDance steht noch aus, während das Gericht Metas Klage gegen die Einstufung von Marketplace für nichtig erklärt hat.

Der US-Digitalkonzern Meta muss sich mit seinem Kommunikationsdienst Messenger an die härteren Wettbewerbsregeln nach dem Gesetz für digitale Märkte halten. Das EU-Gericht in Luxemburg bestätigte die Aufnahme der App Messenger in die Liste.

Die EU-Kommission hatte Meta 2023 als sogenannten Torwächter des Internets mit besonders großer Marktmacht eingestuft. Für verschiedene Dienste muss sich die Facebook-Mutter darum an neue Verpflichtungen halten, da diese Geschäftskunden als wichtiger Zugang zu Endnutzern dienten.

Der Konzern akzeptierte die Entscheidung der Kommission teilweise, klagte aber wegen der Aufnahme der Dienste Marketplace und Messenger auf die Liste. In Bezug auf den digitalen Marktplatz Marketplace hatte Metas Klage Erfolg – dieser war allerdings schon vor einem Jahr von der Liste gestrichen worden.

Das Gesetz für digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA) ist seit März 2024 in Kraft. Damit will die EU die Marktmacht besonders großer Digitalunternehmen einschränken. Es gilt aktuell für fünf US-Konzerne – die Google-Mutter Alphabet, Amazon, Apple, Meta und Microsoft – sowie für die Buchungsplattform Booking.com mit Sitz in den Niederlanden und das chinesische Unternehmen ByteDance, das hinter TikTok steht. Ein Unternehmen kann als Torwächter eingestuft werden, wenn es »wirtschaftlich stark ist, erhebliche Auswirkungen auf den europäischen Markt hat und in mehreren EU-Ländern tätig ist«.

Es kann bestraft werden, wenn es seine Kundinnen und Kunden beispielsweise an die Nutzung vorinstallierter Dienste wie Karten oder Wetterinfos bindet. Nutzer sollen auch selbst entscheiden können, welche Appstores sie nutzen. Messengerdienste und Plattformen sollen interoperabel werden, Beiträge in Onlinediensten sollen also auch auf anderen Plattformen angezeigt werden können. Das Gesetz sieht bei Verstößen Zahlungen in Milliardenhöhe vor, bei Wiederholungstätern bis zu 20 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

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Meta schloss bereits vor einigen Monaten verschi

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