Bundesgerichtshof bestätigt Rückkehrpflicht für Mietwagen

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Bundesgerichtshof bestätigt Rückkehrpflicht für Mietwagen

Mietwagen, etwa von Uber, müssen weiterhin nach jeder Fahrt zurück zum Betriebssitz. Damit soll das Taxigewerbe als Teil der Daseinsvorsorge geschützt bleiben.

Mietwagen, etwa von Uber, müssen weiterhin nach jeder Fahrt zurück zum Betriebssitz. Damit soll das Taxigewerbe als Teil der Daseinsvorsorge geschützt bleiben.

Ruft man ein Taxi oder bestellt über eine Plattform wie Uber einen Fahrer, macht man sich dabei wohl nur selten Gedanken, was nach dem Aussteigen passiert. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat sich jetzt genau damit befasst. Es ging einmal wieder darum, ob Mietwagen wie Ubers nach der Fahrt unverzüglich zurück zu ihrem eingetragenen Betriebssitz müssen, während sich Taxen an einem beliebigen, für sie erlaubten Taxistand aufstellen dürfen. Also auch am nächstgelegenen. Diese sogenannte Rückkehrpflicht für Mietwagen ergibt sich aus dem Personenbeförderungsgesetz und gilt auch für Fahrdienst-Anbieter wie Uber, wie der BGH bestätigte (Az. I ZR 123/25).

Diese Regelung sei nicht verfassungswidrig, befand der erste Zivilsenat in Karlsruhe. Er sah auch keinen Verstoß gegen EU-Recht, da es um einen rein nationalen Sachverhalt gehe: Die betroffenen Firmen im konkreten Fall haben ihren Sitz in Deutschland und befördern Menschen in Deutschland.

Eine Taxigenossenschaft aus Köln hatte gegen ein Unternehmen geklagt, das über Uber X gebuchte Mietwagenfahrten ausführt. Ein Fahrer parkte laut BGH nach dem Absetzen eines Fahrgastes von 10.10 bis 10.22 Uhr an Ort und Stelle. In der Zeit sei eine Testbestellung angenommen und schnell wieder storniert worden. Erst Minuten später habe sich der Fahrer in der Uber-App abgemeldet. Schon die Vorinstanzen hatten der Klägerin einen Unterlassungsanspruch wegen eines Verstoßes gegen die Rückkehrpflicht zugesprochen. Der BGH bestätigte dies, die Berufung der Beklagten hatte keinen Erfolg.

Der Bundesverband Taxi und Mietwagen sieht die Rückkehrpflicht als wichtiges Puzzleteil, um den Markt zu ordnen. „Sie ist aber nicht alleine entscheidend“, sagte Geschäftsführer Michael Oppermann. Aus Sicht von Uber ist die aus den 1980er Jahren stammende Regelung hingegen „ökonomischer und ökologischer Irrsinn“.

Die Rückkehrpflicht ist ein seit Jahrzehnten bewährter Weg, einem Ungleichgewicht zwischen Taxis und App-basierten Vermittlungsangeboten zu begegnen. Denn für Taxis gelten Pflichten, die es für Mietwagen nicht gibt: Sie müssen zum Beispiel den Betrieb im genehmigten Rahmen garantieren und auch unrentable Aufträge annehmen. Andererseits können sie nach einer Fahrt etwa Taxistände anfahren.

📌 Kaynak

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