Streit um Buchhandlungen: Wolfram Weimer akzeptiert Gerichtsurteil im Buchladenstreit

📰 Gündem 📰 Zeit Online 🕐 1 gün önce

Der Kulturstaatsminister darf die Betreiber eines Berliner Buchladens vorerst nicht mehr als Extremisten bezeichnen. Die Klärung in der Hauptsache steht noch aus.

Kulturstaatsminister Wolfram Weimer hat auf Rechtsmittel gegen einen Gerichtsbeschluss im Streit mit einem Berliner Buchladen verzichtet. Der Beschluss des Berliner Verwaltungsgerichts ist damit rechtskräftig.

Das Gericht hatte ihm vorläufig untersagt, die Betreiberinnen des Berliner Buchladens Zur schwankenden Weltkugel als »politische Extremisten« zu bezeichnen. Dies hatte er am 18. März in einem Interview mit der ZEIT getan. Bis zur Klärung in der Hauptsache dürfe Weimer die Äußerung nicht wiederholen, sagte ein Gerichtssprecher.

»Die Diffamierung der Buchhandlung von Kulturstaatsminister Weimer war ein klarer Rechtsbruch. Das ist nun auch gerichtlich geklärt«, teilte der Anwalt der Berliner Buchhandlung mit. »Herr Weimer sollte sich entschuldigen und die drei Buchhandlungen endlich rehabilitieren.« Eine Stellungnahme von Weimer lag zunächst nicht vor.

In dem Interview war Weimer gefragt worden, warum er in die Vergabe des Buchhandlungspreises eingegriffen hatte. Weimer antwortete: »Wenn der Staat Preise vergibt und Steuergelder einsetzt, dann kann er das nicht für politische Extremisten tun. Hier wird ja nicht zensiert oder irgendjemandem irgendetwas untersagt, sondern nur ein Staatspreis nicht verliehen. Das ist die denkbar sanfteste Form, in der der Staat ausdrücken kann, dass er Extremisten nicht auch noch fördert und auszeichnet. Und da uns Informationen des Verfassungsschutzes vorlagen, mussten wir so handeln.«

Nach Erscheinen des Interviews waren die Betreiberinnen der Schwankenden Weltkugel mit einem Eilantrag und einer Klage gegen die Bezeichnung »politische Extremisten« vor Gericht gezogen. Das Gericht befand im Eilverfahren, die Äußerung verletze das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betreiber der Buchhandlung. Sie sei so zu verstehen, dass die Antragstellerinnen politische Extremisten seien. Für die Bewertung existiere keine »belastbare Tatsachengrundlage«.

Mit Ihrer Registrierung nehmen Sie die Datenschutzerklärung zur Kenntnis.

Trotz Nachfragen habe Weimer nicht aufgeklärt, welche tatsächlichen Erkenntnisse ihn dazu bewogen hätten, eine Anfrage an das Bundesamt für Verfassungsschutz über die Buchhandlung zu richten, teilte das Gericht mit.

Die Klage beim Berliner Verwaltungsgericht über den Streit über den Deutschen Buchhandlungspreis ist noch anhängig. Wann sich die Richter mit diesen Verfahren befassen, ist offen. Hier hatten der Buchladen Zur schwankenden Weltkugel sowie zwei weitere Läden geklagt.

Weimer hatte die drei Buchläden auf Grundlage des sogenannten Haber-Verfahrens ausgeschlossen. Der Verfassungsschutz teilte dabe

#minister

📌 Kaynak

Bu özet Zeit Online kaynağından otomatik derlenmiştir. Tamamı için orijinal habere gidin.

Orijinal haberi oku →
← Tüm haberlere dön