AfD in Hessen darf laut Gericht als Verdachtsfall eingestuft werden
Die Einstufung der hessischen AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall ist laut Verwaltungsgericht Wiesbaden rechtens. Der Verfassungsschutz darf die Partei beobachten. Diese hatte gegen die Einstufung geklagt. [ mehr ]
Die Einstufung der hessischen AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall ist laut Verwaltungsgericht Wiesbaden rechtens. Der Verfassungsschutz darf die Partei beobachten. Diese hatte gegen die Einstufung geklagt.
Dürfen Hessens Verfassungsschützer den AfD-Landesverband beobachten, weil von ihm eine mögliche Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung ausgeht? Nach vier Jahre langem juristischen Streit hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden in dieser Frage eine Entscheidung getroffen.
Wie die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts am Mittwoch mitteilte, hat sie auch im Hauptsacheverfahren eine Klage der Partei gegen das Landesamt für Verfassungsschutz (LFV) zurückgewiesen. Es bleibt demnach dabei: Der Verfassungsschutz darf die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall behandeln und entsprechend überwachen.
So hatte das Gericht bereits in einem Eilverfahren Ende 2023 entschieden. Diesen Ausgang des Eilverfahrens bestätigte der Verwaltungsgerichtshof in Kassel im September 2025 als zweite Instanz.
Gleichzeitig beschloss das Verwaltungsgericht nun, dass das LfV und das Innenministerium die Öffentlichkeit 2022 rechtswidrig in einer Pressemitteilung über die Beobachtung der AfD unterrichtet hätten. Dafür habe es in Hessen zu dieser Zeit keine gesetzliche Grundlage gegeben.
Wie bereits im Eilverfahren befand die Kammer im wesentlichen Punkt der Auseinandersetzung: Es lägen "hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte" dafür vor, dass der hessische Landesverband der AfD Bestrebungen verfolge, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet seien. Dies rechtfertige die Einstufung als Verdachtsfall und die damit verbundenen Möglichkeit des Einsatzes nachrichtendienstlicher Mittel.
Die Rechtmäßigkeit der Einstufung ergebe sich bereits aus der durch rechtskräftiges Urteil bestätigten Einstufung des AfD-Bundesverbandes als Verdachtsfall, heißt es in der Erläuterung der Kammer. Eine Distanzierung des AfD-Landesverbandes vom Bundesverband sei nicht erkennbar. Darüber hinaus lägen auch hinreichende landesspezifische Anhaltspunkte vor, hieß es.
Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) wertete die aktuellen Entscheidungen als Erfolg für das Landesamt für den Verfassungsschutz. "Gleichzeitig zeigen sie auf, wo die AfD auch in Hessen inzwischen steht", sagte er. Er ziehe an diesen Tag das Fazit: "Wir leben in einer wehrhaften Demokratie und in einem funktionierenden Rechtsstaat."
Poseck verwies darauf, dass die AfD im Landtag zuletzt den Verfassungsschutz ein "Oppositionsbekämpfungsorgan“ genannt habe. Jetzt bestätige das Verwaltungsgericht, "da
📌 Kaynak
Bu özet Tagesschau kaynağından otomatik derlenmiştir. Tamamı için orijinal habere gidin.
Orijinal haberi oku →