BGH-Urteil: Uber und Co. müssen nach Fahrt zum Firmensitz zurück

📌 Diğer 📰 Tagesschau 🕐 1 gün önce
BGH-Urteil: Uber und Co. müssen nach Fahrt zum Firmensitz zurück

Will man schnell von A nach B, ruft man ein Taxi oder bestellt über eine Plattform wie Uber einen Fahrer. Kaum jemand macht sich dabei Gedanken darüber, was nach dem Aussteigen passiert. Das hat jetzt der BGH geklärt.[ mehr ]

Will man schnell von A nach B, ruft man ein Taxi oder bestellt über eine Plattform wie Uber einen Fahrer. Kaum jemand macht sich dabei Gedanken darüber, was nach dem Aussteigen passiert. Das hat jetzt der BGH geklärt.

Anders als Taxis müssen Mietwagen von Fahrdienst-Anbietern wie Uber nach der Beförderung eines Fahrgastes unverzüglich zurück zum Betriebssitz.

Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte die sogenannte Rückkehrpflicht für Mietwagen, die sich aus dem Personenbeförderungsgesetz ergibt.

Diese Regelung sei nicht verfassungswidrig, befand der erste Zivilsenat in Karlsruhe. Er sah auch keinen Verstoß gegen EU-Recht, da es um einen rein nationalen Sachverhalt gehe: Die betroffenen Firmen im konkreten Fall haben ihren Sitz in Deutschland und befördern Menschen in Deutschland.

Eine Taxigenossenschaft aus Köln hatte gegen ein Unternehmen geklagt, das über Uber X gebuchte Mietwagenfahrten ausführt. Ein Fahrer parkte laut BGH nach dem Absetzen eines Fahrgastes von 10.10 bis 10.22 Uhr an Ort und Stelle. In der Zeit sei eine Testbestellung angenommen und schnell wieder storniert worden. Erst Minuten später habe sich der Fahrer in der Uber-App abgemeldet.

Die Klägerin sieht darin einen wettbewerbswidrigen Verstoß gegen die Rückkehrpflicht. Schon die Vorinstanzen hatten ihr einen Unterlassungsanspruch zugesprochen. Der BGH bestätigte dies, die Berufung der Beklagten hatte keinen Erfolg.

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Die Rückkehrpflicht gilt als ein Weg, einem Ungleichgewicht zwischen Taxis und App-basierten Vermittlungsangeboten zu begegnen. Denn für Taxis gelten Pflichten, die es für Mietwagen nicht gibt: Sie müssen zum Beispiel den Betrieb im genehmigten Rahmen garantieren und auch unrentable Aufträge annehmen. Andererseits können sie nach einer Fahrt etwa Taxistände anfahren.

Der Hintergrund: Schon 1989 entschied das Bundesverfassungsgericht, Mietwagen seien keine öffentlichen Verkehrsmittel und unterlägen deshalb weder der Beförderungspflicht noch der strengen Bindung ihrer Beförderungspreise. Taxis dagegen seien Teil öffentlicher Daseinsvorsorge, sagt Michael Oppermann, Geschäftsführer beim Bundesverband Taxi und Mietwagen.

Aus diesem Grund könnten Kommunen relativ viele Vorgaben machen. Die Rückkehrpflicht habe daher eine marktordnende Funktion und sei ein wichtiges Puzzleteil, so Oppermann. Ein Wegfall hätte womöglich dafür gesorgt, dass Taxiunternehmen aufgeben hätten müssen und dann niemand mehr unrentable Fahrten übernommen hätte - gerade im ländlichen Raum.

📌 Kaynak

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