Pflegereform: Warken will Beitragsbemessungsgrenze bei Pflegeversicherung anheben
In der Pflegeversicherung klafft ein Milliarden-Loch. Deshalb plant Bundesgesundheitsministerin Nina Warken unter anderem, Gutverdiener stärker zur Kasse zu bitten.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken plant in ihrer Pflegereform, Gutverdiener stärker zu belasten, um die Finanzierung der Pflegeversicherung zu stabilisieren. Die Reform sieht unter anderem eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze vor, was zu Mehreinnahmen von bis zu 1,8 Milliarden Euro bis 2030 führen soll. Neben Gutverdienern sollen auch Arbeitgeber für geringfügig Beschäftigte und Kinderlose stärker zur Kasse gebeten werden. Der Gesetzentwurf sieht zudem drastische Kürzungen auf der Ausgabenseite vor, unter anderem durch eine Neujustierung des leistungsberechtigten Personenkreises und häufigere Befristungen von Pflegegraden. Trotz der geplanten Maßnahmen sind Warkens Reformpläne innerhalb der schwarz-roten Koalition umstritten.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) plant in ihrer Pflegereform, Gutverdiener stärker zu belasten. Um das grundsätzliche Ziel der Reform zu erreichen – die Finanzierung der Pflegeversicherung zu stabilisieren –, sieht die Reform unter anderem eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze vor. Das geht aus dem Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz hervor, der der ZEIT vorliegt.
Demnach soll die Beitragsbemessungsgrenze bei der Pflegeversicherung auf den gleichen Wert angehoben werden wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Diese liegt derzeit bei 69.750 Euro pro Jahr. Durch die höhere Grenze rechnet Warkens Ministerium dem Gesetzentwurf zufolge im kommenden Jahr mit Mehreinnahmen von 1,6 Milliarden Euro. In den Folgejahren sollen die Mehreinnahmen zunächst auf 1,7 Milliarden und bis 2030 auf 1,8 Milliarden Euro steigen.
Nicht nur Gutverdiener sollen das Milliarden-Loch in der Pflegekasse ausgleichen. Auch im Bereich der sogenannten Minijobs soll es dem Entwurf zufolge eine Veränderung geben: Mussten Arbeitgeber für geringfügig Beschäftigte bislang nicht in die Pflegeversicherung einzahlen, soll künftig auch hier der volle Beitragssatz fällig werden. Warken rechnet durch diesen Schritt mit Mehreinnahmen in Höhe von 1,2 Milliarden Euro pro Jahr.
Ein weiterer wichtiger Posten auf der Einnahmenseite soll die Erhöhung des Zuschlags für Kinderlose sein. Mit dem Jahr 2027 soll dieser geringfügig um 0,1 Prozentpunkte auf dann 0,7 Beitragssatzpunkte erhöht werden. Das Bundesgesundheitsministerium rechnet so jährlich zunächst mit 1,1 Milliarden Euro mehr, ab 2029 mit 1,2 Milliarden Euro. Zudem soll ab 2028 die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern abgeschafft werden. Durch die zusätzlichen Beiträge zur Pflegeversicherung sollen jährlich rund 350 Millionen Euro in die Pflegekasse kommen.
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