Europäischer Gerichtshof: Deutschlands Kürzung von Asylleistungen EU-rechtswidrig

💰 Ekonomi 📰 Zeit Online 🕐 12 saat önce
Europäischer Gerichtshof: Deutschlands Kürzung von Asylleistungen EU-rechtswidrig

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Die Leistungskürzungen in Deutschland für abgelehnte Asylbewerber verstoßen gegen EU-Recht. Grundlegende Leistungen wie Kleidung und Haushaltsprodukte dürften auch Asylbewerbern, für die ein anderes EU-Land zuständig ist, nicht gestrichen werden, entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Nach der derzeit geltenden EU-Aufnahmerichtlinie müssten die Mitgliedstaaten einen «angemessenen Lebensstandard» gewährleisten, der auch den Schutz der physischen und psychischen Gesundheit von Antragstellern umfasst.

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