Entwurf für geplante Pflegereform liegt vor

📌 Diğer 📰 Tagesschau 🕐 10 saat önce
Entwurf für geplante Pflegereform liegt vor

Bei den Pflegekassen soll ein drohendes Milliardenloch verhindert werden. Nun liegt ein Entwurf vor, wie das funktionieren soll - etwa durch stärkere Belastungen für Besserverdienende und Kinderlose.[ mehr ]

Bei den Pflegekassen soll ein drohendes Milliardenloch verhindert werden. Nun liegt ein Entwurf vor, wie das funktionieren soll - etwa durch stärkere Belastungen für Besserverdienende und Kinderlose.

Die schwarz-rote Koalition hat sich ein Paket an Reformen vorgenommen. Eine davon betrifft die Pflegeversicherung. Wie bei den gesetzlichen Krankenkassen droht auch hier ein milliardenschweres Defizit. Nun liegt ein Entwurf vor, mit welchen Maßnahmen gespart werden soll, um die drohende Finanzlücke zu schließen. Der Entwurf liegt dem ARD-Hauptstadtstudio vor. Zuerst hatte das Portal Politico berichtet.

Ziel der Reform ist es, sowohl die Einnahmen der Kassen zu erhöhen als auch stark steigende Beiträge für Versicherte zu vermeiden. Um mehr Geld in die Kassen der Versicherungen zu bringen, soll zum einen die Beitragsbemessungsgrenze erhöht werden, sodass Besserverdienende stärker belastet werden. Das soll den Pflegekassen bereits im kommenden Jahr zusätzliche Einnahmen von rund 1,6 Milliarden Euro und in den beiden Jahren darauf je 1,7 Milliarden Euro einbringen.

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Zum anderen soll der Beitragssatz für Kinderlose um 0,1 Prozentpunkte auf insgesamt 0,7 Beitragssatzpunkte angehoben werden. Bei der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern sollen Einschränkungen ähnlich wie bei der Krankenversicherung kommen.

Laut Entwurf soll am System gestaffelter Zuschüsse für Pflegebedürftige grundsätzlich festgehalten werden. Allerdings sollen Pflegebedürftige erst mit sechsmonatiger Verzögerung in die nächsthöhere Pflegestufe eingruppiert werden. Davon verspricht sich die Bundesregierung Einsparungen von rund 2,6 Milliarden Euro in 2027.

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Bei den regulären Leistungen der Pflegekassen soll erstmals ein Mechanismus eingeführt werden, der jährliche Erhöhungen gemäß der Inflationsentwicklung vorsieht. Dadurch soll der von Versicherten zu zahlende Eigenanteil an Pflegeleistungen abgefedert werden.

Ziel der Reform ist laut Entwurf auch, einer Pflegebedürftigkeit besser vorzubeugen. Versicherte im Alter von mehr als 60 Jahren sollen künftig einen regelmäßigen ergänzenden Anspruch auf medizinische Leistungen zur Früherkennung und Prävention altersbedingter gesundheitlicher Risiken, Belastungen und Erkrankungen erhalten.

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