Urteil des EuGH: EU-Staaten dürfen bei Verdacht auf Scheinehe im Nachhinein ermitteln

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Urteil des EuGH: EU-Staaten dürfen bei Verdacht auf Scheinehe im Nachhinein ermitteln

Darf Menschen nach einer Einbürgerung ihre EU-Staatsbürgerschaft wieder aberkannt werden? Ja, urteilt der EuGH – wenn die Staatsbürgerschaft betrügerisch erlangt wurde.

Der Europäische Gerichtshof erlaubt EU-Staaten, gegen durch Scheinehen eingebürgerte Personen zu ermitteln und Staatsbürgerschaften zu entziehen. Diese Entscheidung betrifft auch vergangene Fälle und dient dem Kampf gegen betrügerische Praktiken. Ein konkretes Beispiel aus Irland verdeutlicht die Problematik: Ein Mann erlangte durch eine Scheinehe die Staatsbürgerschaft, die ihm später wieder entzogen wurde. Die Justiz forderte die Rücknahme der durch Betrug erlangten Rechte gemäß EU-Richtlinie.

EU-Staaten dürfen im Nachhinein gegen aus Drittstaaten eingebürgerte Menschen ermitteln, wenn die Staatsangehörigkeit nach Einschätzung der Behörden durch eine Scheinehe erworben wurde. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden.

Diese Befugnis könne es unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und der Verfahrensgarantien ermöglichen, zu einem späteren Zeitpunkt zu ermitteln und entsprechende Konsequenzen zu ziehen, teilte der EuGH mit. Zu möglichen Konsequenzen gehöre auch ein Entzug der Staatsangehörigkeit und damit des Status als EU-Bürger.

Hintergrund ist eine EU-Richtlinie, die Mitgliedsstaaten ermächtigt, bei Betrug oder Rechtsmissbrauch gewährte Rechte zu widerrufen. Der EuGH entschied nun, dass die Vorschriften dieser Richtlinie »auch auf vergangene Sachverhalte Anwendung finden« – selbst dann, wenn die betroffene Person in der Zwischenzeit eine EU-Staatsbürgerschaft erlangt hat. Zur Begründung hieß es, eine gegenteilige Auslegung würde das Ziel der Bekämpfung von Scheinehen und betrügerischen Praktiken gefährden, da diese oft erst spät aufgedeckt würden.

Im konkreten Fall geht es um einen Mann, der einem irischen Gericht zufolge mit einem Studentenvisum nach Irland eingereist war und kurz vor Ablauf des Visums eine EU-Bürgerin heiratete. Dadurch erhielt er ein Aufenthaltsrecht sowie nach fünf Jahren auch die irische Staatsbürgerschaft. Weitere drei Jahre später sei die Ehe geschieden worden.

Ein Jahr später habe eine weitere Drittstaatsangehörige ein Aufenthaltsrecht in Irland beantragt – mit der Begründung, sie sei Mutter eines Kindes mit irischer Staatsangehörigkeit, dessen Vater der erwähnte Mann sei. Daraufhin ermittelten die irischen Behörden und stellten fest, dass der Mann die Ehe nur zum Schein geschlossen hatte. Die Justiz vertrat deshalb die Auffassung, dass die aus der Freizügigkeitsrichtlinie abgeleiteten Rechte zurückzunehmen seien.

📌 Kaynak

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