Rostock: Fabian verblutete nach sechs Messerstichen
Der achtjährige Jungen aus Mecklenburg-Vorpommern wurde laut Gutachten mit einem mehr als zehn Zentimeter langen Messer getötet. Brandbeschleuniger ließen sich am Fundort der Leiche nicht nachweisen.
Im Prozess um den Tod des achtjährigen Fabian haben vor dem Rostocker Landgericht ein Rechtsmediziner sowie ein Brandsachverständiger ihre Gutachten vorgestellt. Der Junge sei demnach im vergangenen Oktober mit sechs Messerstichen getötet worden. Bei der Tatwaffe handelte es sich wohl um ein einschneidiges Messer mit einer 10 bis 15 Zentimeter langen und zwei Zentimeter breiten Klinge. Es seien keine Anhaltspunkte für eine Abwehr erkennbar.
Der Leichnam des Jungen war im vergangenen Oktober von Sträuchern verdeckt an einem Tümpel bei Klein Upahl in Mecklenburg-Vorpommern entdeckt worden. Fabian war am 10. Oktober 2025 verschwunden und erst nach vier Tagen gefunden worden.
Angeklagt wegen Mordes ist eine 30-jährige Frau, die bislang zu den Vorwürfen schweigt. Laut Anklage soll sie den Leichnam des Jungen mit flüssigem Grillanzünder überschüttet und in Brand gesetzt haben.
Am Fundort der Leiche habe er keine Reste von Brandbeschleunigern festgestellt, sagte ein Brandsachverständiger nun aus. Allerdings sei das nichts Ungewöhnliches, da sich Brandbeschleuniger je nach Menge, Witterung und Zeit verflüchtige und verdunste. Intensiv sei auch nach Zündmitteln wie Streichhölzern oder Feuerzeugen gesucht worden. Man habe aber nichts gefunden.
Durch die »postmortale Hitzeschädigung« sei jedoch auch die Befunderhebung und -beurteilung erheblich erschwert worden, hieß es vom Rechtsmediziner. Er gehe davon aus, dass die tödlichen Messerstiche frontal ausgeführt wurden.
Die Angeklagte selbst war es, die am 14. Oktober die Polizei informierte und zum Fundort führte. Sie und eine Bekannte hatten damals angegeben, mit Hunden spazieren gewesen zu sein, als sie den leblosen Körper entdeckt hätten, wie ein Polizist am vergangenen Dienstag als Zeuge vor Gericht in Rostock sagte.
Die Schwurgerichtskammer hatte am Vormittag einen Antrag von Fabians Mutter auf Ausschluss der Öffentlichkeit für die Dauer des rechtsmedizinischen Gutachtens abgelehnt. Die Bilder von dem verbrannten Leichnam des Jungen seien bereits in den vorangegangenen Verhandlungstagen gezeigt worden und somit auch der Öffentlichkeit bekannt, sagte der Richter.
Der Prozess wird am 9. Juni fortgesetzt. Dann ist unter anderem ein Bekannter der Angeklagten als Zeuge geladen. Der Zeuge soll Aussagen zur Beziehung der Angeklagten zu dem Opfer und dessen Vater machen. Die 30-Jährige und der Vater des toten Jungen hatten bis August 2025 etwa vier Jahre lang eine Beziehung. Nach einer Trennung sind sie inzwischen wieder ein Paar. Der Vater glaubt nach eigenen Worten an die Unschuld der Angeklagten.
📌 Kaynak
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