Elektronische Kassen sollen Pflicht werden
Das Bundesfinanzministerium plant offenbar, für größere Betriebe ab dem kommenden Jahr manipulationssichere Kassen vorzuschreiben. Im Gegenzug soll bei kleinen Beträgen die umstrittene Bonpflicht wegfallen.[ mehr ]
Das Bundesfinanzministerium plant offenbar, für größere Betriebe ab dem kommenden Jahr manipulationssichere Kassen vorzuschreiben. Im Gegenzug soll bei kleinen Beträgen die umstrittene Bonpflicht wegfallen.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) will bei größeren Betrieben mit einem Jahresumsatz von mehr als 100.000 Euro elektronische Kassen offenbar vorschreiben. Damit soll Steuerhinterziehung schwieriger werden, wie aus einem Referentenentwurf seines Ministeriums hervorgeht, der der Nachrichtenagentur Reuters vorlag. Ab Januar 2027 sollen Firmen demnach zur Nutzung manipulationssicherer Kassen verpflichtet werden.
Wer sich der geplanten Kassenpflicht verweigert, muss dem Entwurf zufolge mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro rechnen. Zudem sind deutlich härtere Strafen für die Manipulation von Kassenaufzeichnungen vorgesehen. Das Anbieten oder Nutzen von Manipulations-Software soll künftig als Steuerstraftat mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden.
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Darüber hinaus soll die seit Jahren umstrittene Belegausgabepflicht für Kleinbeträge gelockert werden, um die Flut von Papierbons einzudämmen. "Zur Entlastung der Wirtschaft und zum Umweltschutz soll anstelle einer allgemeinen Belegausgabepflicht eine Bagatellgrenze von 30 Euro eingeführt werden", heißt es in dem Dokument.
"Bis zu diesem Gesamtbetrag muss keine steuerliche Belegausgabe mehr erfolgen", so das Ministerium weiter. "Mit dieser Bagatellgrenze können eine große Anzahl von Belegen im Einzelhandel und beim Straßenverkauf eingespart werden."
Unzählige Bons werden im Einzelhandel weggeschmissen, weil die Kundinnen und Kunden sie nicht haben wollen. Langfristig soll der Beleg vollständig durch digitale Alternativen ersetzt werden, die man bei Bedarf abrufen kann - etwa per QR-Code.
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Die allgemeine Belegausgabepflicht war zum 1. Januar 2020 eingeführt worden. Obwohl sie rechtlich technologieneutral ausgestaltet war, führte sie in der Praxis, insbesondere bei kleinen Betrieben wie Bäckereien, zu einer massiven Zunahme von ausgedruckten Papierbelegen und damit zu heftiger Kritik wegen des bürokratischen Aufwands.
Laut Entwurf rechnet das Ministerium für die betroffenen Unternehmen nun mit einem einmaligen Umstellungsaufwand von knapp 99 Millionen Euro - vor allem für die Anschaffung neuer Kassensysteme. Dem stehe jedoch eine jährliche Entlastung von knapp 89 Millionen Euro gegenüber.
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📌 Kaynak
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