Nationalsozialismus: Mehr als 50.000 Opfer von NS-Unrecht seit 2021 eingebürgert

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Nationalsozialismus: Mehr als 50.000 Opfer von NS-Unrecht seit 2021 eingebürgert

Mehr als 50.000 Betroffene von NS-Unrecht haben in fünf Jahren eine Staatsbürgerschaft erhalten, Zehntausende warten noch. Die Linke kritisiert die Bearbeitungsdauer.

Mehr als 50.000 Menschen, denen einst die deutsche Staatsbürgerschaft aufgrund von NS-Unrecht verwehrt wurde, erhielten seit 2021 die Einbürgerung. Trotz über 100.000 gestellten Anträgen dauerte die Bearbeitung offenbar lange. Kritik an der Behörde kam von Abgeordnetem Ferat Koçak, der mehr Tempo forderte. Die Regelung zur Wiedergutmachungseinbürgerung wurde 2021 erweitert, um mehr Betroffene zu erreichen. Komplexe Fluchtbiografien machen den Antragsprozess oft aufwendig, aber die hohe Anzahl genehmigter Anträge zeigt, dass die Regelung den Betroffenen gerecht wird.

Mehr als 50.000 Menschen, denen einst aufgrund von NS-Unrecht die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen oder nicht erteilt wurde, sind seit 2021 in Deutschland eingebürgert worden. Das geht aus Antworten des Bundesinnenministeriums auf parlamentarische Fragen des Abgeordneten Ferat Koçak (Linke) hervor. Die Zahl der Menschen, die in diesem Zeitraum einen Antrag auf eine solche Wiedergutmachungseinbürgerung stellten, war demnach noch deutlich höher, was auf eine relativ lange Bearbeitungsdauer hindeutet.

Den Angaben zufolge wurden zwischen Anfang 2021 und Ende März dieses Jahres beim Bundesverwaltungsamt insgesamt 101.180 Anträge auf Wiedergutmachungseinbürgerung von Betroffenen und ihren Nachkommen gestellt. Die deutsche Staatsangehörigkeit erhielten auf dieser Rechtsgrundlage im gleichen Zeitraum 52.180 Menschen. Abgelehnt wurden nur sehr wenige Anträge. Der Kreis der Anspruchsberechtigten war 2021 durch eine gesetzliche Änderung erweitert worden.

Der Bundestagsabgeordnete Koçak bemängelte das aus seiner Sicht zu geringe Tempo der Behörde bei der Bearbeitung der Anträge. »NS-Unrecht verjährt nicht«, sagte er. Um den Prozess zu beschleunigen, brauche es mehr Kapazitäten und einfachere Verfahren beim Bundesverwaltungsamt. »Wer Wiedergutmachung ernst meint, darf die Betroffenen nicht jahrelang warten lassen«, teilte er mit.

Den deutschen Pass erhalten können unter anderem Menschen, die im Zusammenhang mit Verfolgungsmaßnahmen aus politischen, rassistischen oder religiösen Gründen in der Zeit vom 30. Januar 1933 bis zum Kriegsende 1945 die deutsche Staatsangehörigkeit aufgegeben oder verloren haben.

Die Wiedergutmachungseinbürgerung gilt auch für diejenigen, die damals »von einem gesetzlichen Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Eheschließung, Legitimation oder Sammeleinbürgerung deutscher Volkszugehöriger ausgeschlossen waren«. Ein Anrecht haben daneben auch Kinder einer Mutter, die vor ihrer Geburt ihre deutsche Staatsangehörigkeit durch Eheschließung mit einem nicht deutschen Eh

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