Justizministerkonferenz: Konferenz soll Schutzlücken im Sexualstrafrecht schließen
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Die Justizminister der Länder haben sich auf ihrer Konferenz in Würzburg darauf verständigt, bestehende Schutzlücken im Sexualstrafrecht zu schließen. Konkret sollen die Regelungen angepasst werden, um Fälle von sexueller Nötigung und Vergewaltigung besser erfassen zu können. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Stärkung des Selbstbestimmungsprinzips, wonach sexuelle Handlungen nur mit eindeutiger Zustimmung stattfinden dürfen. Die Ministerien werden nun aufgefordert, entsprechende Gesetzesentwürfe auszuarbeiten. Ziel ist es, Opfern von sexueller Gewalt einen besseren Schutz zu bieten und Täter konsequenter zur Rechenschaft zu ziehen.
Diese Anpassungen sind wichtig, um das Recht an die gesellschaftlichen Vorstellungen von sexueller Selbstbestimmung anzupassen und den Schutz von Betroffenen zu verbessern.
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