Erbschaftsteuer: Angst vor Doppelbesteuerung und ein vergessener Plan

📌 Diğer 📰 Der Standard (AT) 🕐 3 gün önce
Erbschaftsteuer: Angst vor Doppelbesteuerung und ein vergessener Plan

In der Erbschaftsteuerdebatte wird oft mit "Doppelbesteuerung" argumentiert: Erbschaften seien bereits versteuertes Einkommen. Doch stimmt das überhaupt?

In der Erbschaftsteuerdebatte wird oft mit "Doppelbesteuerung" argumentiert: Erbschaften seien bereits versteuertes Einkommen. Doch stimmt das überhaupt?

Im Gastbeitrag argumentiert der Lektor und Experte für Finanzwirtschaft Mario Hübler, dass das Doppelbesteuerungsargument gegen die Erbschaftsteuer nicht überzeugt, weil große Vermögen vielfach aus bislang unbesteuerten Zuwächsen bestehen, und diskutiert die Möglichkeit einer generationsweisen progressiven Besteuerung zur Begrenzung dynastischer Vermögenskonzentration.

Seit Einführung der ersten Erbschaftsteuern wird die Debatte von der Warnung vor Doppelbesteuerung geprägt.1 Auch in Österreich spielte das Argument bei der Abschaffung im Jahr 2008 eine zentrale Rolle. Gefragt nach den Gründen für die Abschaffung, antwortete der damalige Finanzminister Wilhelm Molterer (ÖVP) in der Nationalratssitzung vom 8. Mai 2008: "Die Hauptargumente sind: Erstens, es ist Geld, das bereits versteuert wurde. Eine zweifache Versteuerung halte ich nicht für richtig. (…)"2 Seitdem gehört Österreich zur Minderheit jener europäischen Länder, die keine Erbschaftsteuer haben.

Auf gesamtwirtschaftlicher Ebene ist Mehrfachbesteuerung die Regel. Kauft man sich beispielsweise mit seinem versteuerten Arbeitseinkommen etwas, fällt Mehrwertsteuer an. Entscheidend ist nicht, wie oft Einkommen oder Vermögen besteuert wird, sondern wie hoch der effektive Steuersatz aus individueller Sicht ist. Und gerade hier zeigt sich eine deutliche Schieflage: Während Arbeitseinkommen unmittelbar und hoch besteuert wird, bleiben große Vermögenszuwächse ohne Erbschaftsteuer über Generationen hinweg zu einem erheblichen Teil unbesteuert.

Auf individueller Ebene lässt sich das Doppelbesteuerungsargument aus zwei Perspektiven betrachten: Während Befürworterinnen und Befürworter der Erbschaftsteuer häufig die Perspektive der Erbenden einnehmen, argumentieren Gegnerinnen und Gegner eher aus Perspektive der Erblassenden.3

Aus Sicht der Erbinnen und Erben kann keine Doppelbesteuerung vorliegen, da der aus der Erbschaft resultierende Vermögenszuwachs und die damit höhere finanzielle Leistungsfähigkeit erstmals besteuert werden.

Doch auch aus Sicht der Erblassenden überzeugt das Argument nicht, denn gerade große Erbschaften bestehen oft zu einem erheblichen Teil aus Vermögenszuwächsen, die noch nie besteuert wurden – etwa unrealisierte Wertsteigerungen von Unternehmensanteilen, Finanzanlagen oder Immobilien. Ein wesentlicher Teil großer Vermögen wurde also auch bei den Erblassenden selbst nie besteuert.4

Historisch wurden Erbschaftsteuern eingeführt,

📌 Kaynak

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