Altersbezüge: Vier Jahre Bundestag entsprechen 28 Jahren von Durchschnittsverdienern
Eine Wahlperiode als Bundestagsabgeordneter ergibt Altersbezüge, für die Durchschnittsverdiener jahrzehntelang Rentenbeiträge zahlen müssten. Das zeigte eine Anfrage der Linken – die nun eine neue Regelung fordert.
Bundestagsabgeordnete erwerben nach vier Jahren im Parlament ähnlich hohe Ansprüche auf Altersbezüge wie Beschäftigte mit Durchschnittsverdienst nach 28 Beitragsjahren in der gesetzlichen Rentenversicherung. Das geht aus einer Berechnung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags auf Anfrage der Linksfraktion hervor, über die das »Redaktionsnetzwerk Deutschland« (RND) berichtete . Die Linke forderte eine Korrektur der Regelung.
»Die Abgeordneten-Diät und die Altersentschädigung für Abgeordnete bewegen sich auf einem Niveau, das rein gar nichts mit der Lebensrealität der meisten Menschen in diesem Land zu tun hat«, sagte die rentenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Sarah Vollath, dem RND. Um die gleichen Ansprüche zu erhalten wie ein Bundestagsabgeordneter nach einer Wahlperiode, müsse ein Beschäftigter mehrere Jahrzehnte Vollzeit arbeiten und in die Rentenkasse einzahlen. Abgeordnete sollten in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden, verlangte sie.
Eine von der Bundesregierung eingesetzte Kommission berät derzeit über Vorschläge für eine Reform der Rentenversicherung. Am 30. Juni soll sich damit ein Koalitionsausschuss von Union und SPD befassen. Aus der Unionsfraktion gibt es Forderungen, die Lebensarbeitszeit deutlich zu verlängern.
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