Alles neu in Sachen Migration? Kleines Wörterbuch des EU-Asylpakts
Der EU-Asylpakt, der am 12. Juni in Kraft tritt, soll die EU-Migrationspolitik vereinheitlichen. Er mischt sie aber auch gründlich auf. "Asylwerber" etwa gibt es dann nicht mehr, sondern "Antragsteller". Hier einige Begriffsbestimmungen
Am 12. Juni tritt der neue EU-Asylpakt in Kraft, der die Migrationspolitik der Europäischen Union vereinheitlichen und grundlegend verändern soll. Mit der Neuregelung werden auch einige Begriffe angepasst, beispielsweise wird der bisherige "Asylwerber" künftig als "Antragsteller" bezeichnet. Ziel ist es, die Verfahren zu straffen und die Zuständigkeiten klarer zu regeln. Der Pakt führt neue Verfahren an den Außengrenzen ein und soll eine schnellere Prüfung von Asylanträgen ermöglichen. Dies beinhaltet auch eine stärkere Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten bei der Aufnahme und Unterbringung von Migranten.
Der neue Pakt ist von Bedeutung, da er die gesamte europäische Migrations- und Asylpolitik neu gestaltet und somit Auswirkungen auf die Aufnahme, Prüfung und Verteilung von Schutzsuchenden in allen EU-Mitgliedstaaten hat.
📌 Kaynak
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