Landgericht Frankfurt am Main: Meta soll nach verzögerter Löschung eines diffamierenden Posts zahlen
Auf Facebook waren einem Mann fälschlicherweise Kriegsverbrechen unterstellt worden. Meta löschte den Post nur verzögert und muss dafür 100.000 Euro Ordnungsgeld zahlen.
Meta soll wegen verspäteter Löschung falscher Kriegsverbrechensvorwürfe auf Facebook 100.000 Euro zahlen. Das Landgericht Frankfurt am Main verhängte das Ordnungsgeld aufgrund einer mehr als zweiwöchigen Verzögerung. Der israelische Soldat wurde fälschlicherweise beschuldigt, Kriegsverbrechen begangen zu haben. Meta wurde vorgeworfen, gerichtliche Anordnungen nicht unverzüglich umgesetzt zu haben. Das Gericht kritisierte strukturelle Fehlorganisationen bei Meta, die eine schnelle Reaktion auf gerichtliche Anordnungen verhindern.
Nach falschen Kriegsverbrechensvorwürfen gegen einen israelischen Soldaten auf Facebook soll der Internetkonzern Meta ein Ordnungsgeld von 100.000 Euro zahlen. Grund dafür ist, dass die Posts trotz einer gerichtlichen Lösch- und Unterlassungsanordnung erst mit einer mehr als zweiwöchigen Verspätung entfernt wurden, wie das Landgericht Frankfurt am Main mitteilte.
Ausschlaggebend für die Höhe des Ordnungsgelds war nach Gerichtsangaben der »im Medienzeitalter erhebliche Zeitraum« der Verzögerung, verbunden mit besonders schwerwiegenden Umständen. Demnach wurde dem Soldaten auf Facebook der nachweislich falsche Vorwurf gemacht, er habe bei seinem Einsatz für Israel im Gazastreifen Kriegsverbrechen begangen. Die Beiträge enthielten den Klarnamen sowie ein Bild des Mannes.
Meta habe die Pflicht, »seinen Betrieb so zu organisieren, dass die ihm auferlegten Verpflichtungen unverzüglich erfüllt werden können«, teilte das Gericht mit. Die von dem Internetkonzern vorgebrachte Erklärung, es habe interne Verzögerungen einschließlich Sprachhürden gegeben, wirken dem Gericht zufolge »eher schulderhöhend als schuldrelativierend«. Der Konzern räume damit ein, »strukturelle Fehlorganisationen bewusst aufrechtzuerhalten, die eine unverzügliche Beachtung gerichtlicher Unterlassungsgebote unmöglich machen«.
Das Landgericht hatte dem Unterlassungsantrag des in Deutschland geborenen israelischen Soldaten am 23. März in einem Eilverfahren stattgegeben und Meta zur unverzüglichen Löschung der »wahrheitswidrigen Einträge« verpflichtet. Für den Fall einer Missachtung der Anordnung drohte die Kammer mit einem Ordnungsgeld. Die Anordnung wurde dem Konzern nach Gerichtsangaben bereits am 24. März zugestellt. Entfernt wurden die Posts erst am 8. und 10. April. Aus Perspektive des Gerichts wurde die Anordnung somit für 15 beziehungsweise 17 Tage nicht beachtet.
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Eine Zuständigkeit des Frankfurter Landgerichts für den Fall ergab sich daraus, dass der von den falschen Vorwürfen betrof
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